Begleithund

Begleithundeausbildung

Die Begleithundeprüfung ist die Eintrittskarte in den Hundesport gleich welcher Sparte. Es soll überprüft werden, wie unbefangen und gehorsam der Hund auf dem Hundeplatz und in Alltagssituationen im Hovawart Begleithundeprüfung RZV Straßenverkehr ist. Zusätzlich muss der Hundehalter einmalig seine Sachkunde in einem theoretischen Test nachweisen. Der Gehorsamsteil auf dem Hundeplatz beinhaltet ein mind. 80 Schritt langes Laufschema, das mit dem leinenführigen und frei folgendem Hund bewältigt werden muss. Dabei gibt es jeweils 2 Rechtswinkel, 2 Linkskehrtwenden, einen linken Winkel und die Begegnung mit einer sich bewegenden Gruppe, die aus vier Personen besteht. Man wünscht sich dabei einen freudig und aufmerksam folgenden Hund in allen drei Tempi. Weitere Übungen sind ein Sitz und ein Platz mit Verlassen des Hundes, ein Abruf sowie eine Ablage unter Ablenkung. Max. können 60 Punkte erreicht werden.

Hovawart Begleithundeprüfung RZVIm Straßenteil können z.B. Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, bewegten Menschengruppen oder fremden Hunden abgeprüft werden. Auch das Anleinen und Verlassen des Hundes kann Bestandteil der Prüfung sein. Ausschlaggebend für ein Bestehen ist der Gesamteindruck während der Überprüfung.

Der theoretische Sachkundetest besteht aus einem Fragenkatalog im Multi-Choice Modus.

Einige Gemeinden befreien einen geprüften Begleithund von der generellen Leinenpflicht oder räumen Hundesteuerermäßigungen ein. Auch einige Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn der Hund eine Begleithundeprüfung abgelegt hat. Es stehen zudem weiterführende Prüfungen in folgenden Sparten offen:

Obedience

IGP

Fährte

Agility

Stöberarbeit

Turnierhundesport

Rettungshundesport


Voraussetzung:

Um an einer Begleithundeprüfung teilzunehmen zu können, muss der Hund per Chip oder Tätowierung identifizierbar sein, Haftpflicht versichert sein, über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen (Impfpass), der Hundeführer und Hundehalter Mitglied in einem VDH angeschlossenen Verein sein (Mitgliedsausweis) und wenn vorhanden seine Leistungsurkunde mitbringen. Der Hund darf handelsübliche Halsbänder und Geschirre tragen, die nicht auf Zug gestellt sein dürfen. Während der gesamten Prüfung muss aus Versicherungsgründen eine Führleine mitgeführt werden.

 

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