IGP / FPR Fährte 1-3
In der Fährtenarbeit soll der Hund möglichst eigenständig unter zur Hilfenahme seines hervorragenden Spürsinns der Fährte eines Menschen folgen und von ihm “verlorene“ Gegenstände finden und anzeigen. Die Anzeige kann in Form eines Apports oder durch Verweisen im Steh, Sitz oder Platz erfolgen. Im Gegensatz zum Mantrailing soll sich der Hund vorrangig an der Bodenverletzung orientieren und weniger am Individualgeruch des Fährtenlegers. Das konzentrierte Absuchen der Fährte im gleichmäßigen Tempo und mit tiefer Nase ist hierbei das Ziel. Die Anforderungen der FPR1-3 lauten wie folgt
IGP1 / FPR1: (max. 100 Punkte) |
IGP2 / FPR2: |
IGP3 / FPR3: |
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